Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Website Weingut Römmert – Hotel Volkach einschließlich der darauf angebotenen Online-Buchung.
Die Dienstleistung
Diese Website informiert über das Haus und seine Angebote und ermöglicht es, ein Zimmer verbindlich zu buchen und zu bezahlen. Der Ablauf ist immer derselbe: Sie wählen An- und Abreisedatum sowie die Zahl der Gäste, sehen die verfügbaren Angebote und Zimmer, ergänzen bei Bedarf Zusatzleistungen, geben Ihre Kontaktdaten ein und schließen die Buchung mit der Zahlung ab. Danach erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Alle Inhalte und alle Schritte der Buchung stehen in sieben Sprachen sowie in einer hellen und einer dunklen Darstellung zur Verfügung. Verantwortlich für diese Website ist der im Impressum genannte Betreiber.
Stand der Vereinbarkeit
Wir sind bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugänglich zu gestalten. Maßgeblich sind die Anforderungen der EN 301 549, die auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. Die Website ist mit diesen Anforderungen teilweise vereinbar; die Abweichungen sind unten aufgeführt.
Was bereits umgesetzt ist
- Alle Seiten und die gesamte Buchungsstrecke einschließlich Bezahlschritt und Bestätigung lassen sich mit der Tastatur bedienen. Der Fokus bleibt dabei jederzeit sichtbar, Fehlermeldungen und Zwischenstände werden angesagt.
- Jedes Bedienelement trägt einen aussagekräftigen Namen für Bildschirmleseprogramme — auch dort, wo nur ein Symbol zu sehen ist.
- Die Farben der Benutzeroberfläche erfüllen die geforderten Kontrastwerte – auch bei Schrift, die über Fotos und Videos liegt. Die Website steht in einer hellen und einer dunklen Darstellung zur Verfügung.
- Eine Sprungmarke am Seitenanfang führt direkt zum Hauptinhalt und überspringt die Navigation.
- Videos und automatisch wechselnde Inhalte lassen sich mit einem eigenen Knopf anhalten; dekorative Animationen enden nach wenigen Sekunden. Ist im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt, starten sie gar nicht erst.
- Formulare benennen jedes Feld, kennzeichnen Pflichtangaben und melden Fehler in Textform statt allein über Farbe.
- Bilder tragen Alternativtexte in der Sprache der Seite; rein schmückende Bilder sind für Bildschirmleseprogramme ausgeblendet.
- Die Darstellung wurde bei 320 Pixel Breite (entspricht 400 % Vergrößerung) und mit vergrößerten Zeilen-, Zeichen- und Absatzabständen geprüft: Inhalte brechen um, statt abgeschnitten zu werden.
- Hinweise zu nicht buchbaren Reisedaten und Meldungen der Buchungsstrecke erscheinen in der Sprache der Seite.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:
- Eingebettete Inhalte Dritter – der Kartendienst und das Eingabefeld für Zahlungsdaten unseres Zahlungsdienstleisters – folgen dem Barrierefreiheitsstand des jeweiligen Anbieters. Das Zahlungsfeld haben wir mit der Tastatur getestet; Lage und Umgebungsziele sind zusätzlich als Text beschrieben.
- Zum Herunterladen angebotene Dokumente (PDF), etwa Speise- und Preislisten, sind noch nicht durchgängig barrierefrei aufbereitet. Auf Anfrage senden wir Ihnen den Inhalt gern in zugänglicher Form.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde zuletzt am 16. Oktober 2026 aktualisiert. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine strukturierte Prüfung des Quelltextes, eine automatisierte Auswertung des Accessibility-Tree über alle Seitentypen, manuelle Tests der Tastaturbedienung einschließlich des Bezahlschritts sowie Messungen bei 320 Pixel Breite und vergrößerten Textabständen. Eine Prüfung durch Dritte hat nicht stattgefunden.
Rückmeldung und Kontakt
Ihnen ist eine Barriere aufgefallen, oder Sie benötigen eine Information in zugänglicher Form? Melden Sie sich bei uns — wir kümmern uns darum und antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Zum KontaktformularDurchsetzungsverfahren
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden. Sie prüft, ob die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes eingehalten werden.